Warum das Thema wichtig ist
Für einen Termin nimmst du persönliche Daten auf, zum Beispiel Name, Adresse und Telefonnummer. Dafür gilt die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO.
Die Grundregeln
Die Verarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage nach Artikel 6 DSGVO. Bittet der Hausbesitzer um einen Beratungstermin, ist das in der Regel die Anbahnung eines Vertrags, sonst eine Einwilligung. Soll er später zu Werbezwecken angerufen werden, braucht es nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 UWG seine vorherige ausdrückliche Einwilligung, die nach § 7a UWG dokumentiert wird. Werden Daten direkt bei der Person erhoben, muss sie nach Artikel 13 DSGVO informiert werden, zum Beispiel darüber, wer verantwortlich ist und wofür die Daten genutzt werden.
- Nur die Daten aufnehmen, die für den Termin nötig sind
- Sagen, wofür die Daten genutzt werden und wer sie bekommt
- Die Datenschutzhinweise des Auftraggebers aushändigen oder zeigen
- Unterlagen und Geräte sicher aufbewahren
Im Zweifel nachfragen
Die Formulare und Datenschutzhinweise stellt der Auftraggeber zur Verfügung. Wenn dir etwas unklar ist, fragst du dort nach, bevor du Daten aufnimmst.
