Ratgeber · FE LEADS

Datenschutz bei der Terminvereinbarung

Welche Regeln der Datenschutz-Grundverordnung gelten, wenn du an der Haustür Kontaktdaten für einen Beratungstermin aufnimmst.

Lesezeit 3 Min. Stand September 2026

KI-generiertes Bild

Warum das Thema wichtig ist

Für einen Termin nimmst du persönliche Daten auf, zum Beispiel Name, Adresse und Telefonnummer. Dafür gilt die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO.

Die Grundregeln

Die Verarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage nach Artikel 6 DSGVO. Bittet der Hausbesitzer um einen Beratungstermin, ist das in der Regel die Anbahnung eines Vertrags, sonst eine Einwilligung. Soll er später zu Werbezwecken angerufen werden, braucht es nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 UWG seine vorherige ausdrückliche Einwilligung, die nach § 7a UWG dokumentiert wird. Werden Daten direkt bei der Person erhoben, muss sie nach Artikel 13 DSGVO informiert werden, zum Beispiel darüber, wer verantwortlich ist und wofür die Daten genutzt werden.

  • Nur die Daten aufnehmen, die für den Termin nötig sind
  • Sagen, wofür die Daten genutzt werden und wer sie bekommt
  • Die Datenschutzhinweise des Auftraggebers aushändigen oder zeigen
  • Unterlagen und Geräte sicher aufbewahren

Im Zweifel nachfragen

Die Formulare und Datenschutzhinweise stellt der Auftraggeber zur Verfügung. Wenn dir etwas unklar ist, fragst du dort nach, bevor du Daten aufnimmst.

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Weiterlesen bei der Quelle: Art. 6 DSGVO · Art. 13 DSGVO

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze und die Angaben der zuständigen Stellen. Stand: September 2026.

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