Steuern
Deine Provisionen sind Einnahmen aus deinem Gewerbe. Du gibst eine Steuererklärung ab und kümmerst dich selbst um die Umsatzsteuer. Wer bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreitet, kann die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen.
Rentenversicherung
Selbstständige, die keine versicherungspflichtigen Angestellten haben und auf Dauer im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind, können nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein. Wer unter diese Regel fällt, muss sich nach § 190a SGB VI innerhalb von drei Monaten nach dem Start selbst bei der Deutschen Rentenversicherung melden. Für die ersten drei Jahre nach der Gründung ist auf Antrag eine Befreiung möglich (§ 6 Absatz 1a SGB VI).
Kranken- und weitere Versicherungen
Als Selbstständiger versicherst du dich selbst, gesetzlich oder privat. Dazu kommen je nach Lage weitere Versicherungen, etwa eine Haftpflicht.
- Früh mit einem Steuerberater sprechen
- Bei der Deutschen Rentenversicherung die eigene Lage prüfen lassen
- Einnahmen und Ausgaben von Anfang an sauber dokumentieren
